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Anerkannter Praxispartner werden

HändeAuch Sie möchten die Vorteile des dualen Studiums für Ihr Unternehmen nutzen? Das freut uns und wir heißen Sie als zukünftiger Praxispartner herzlich willkommen in der Hochschule Weserbergland.

Alle Unternehmen, die erstmalig einen Studienplatz besetzen möchten, müssen zuvor von der Hochschule als Praxispartner anerkannt werden. Hierfür stellt das Unternehmen einen Antrag auf Anerkennung als Praxispartner. Die HSW prüft, ob Ihr Unternehmen personell und sachlich geeignet ist, die Inhalte der betrieblichen Ausbildung zu vermitteln.

Dies bezieht sich auf

  • die fachliche Eignung des Ausbildungspersonals,
  • die Art und Einrichtung der Betriebe.

Sollte Ihr Unternehmen nicht dafür ausgelegt sein, einzelne Anteile der betrieblichen Ausbildung selbst durchzuführen, besteht prinzipiell die Möglichkeit, Ihre Studierenden für diese Zeit in einem anderen Partnerunternehmen auszubilden. Entsprechende Kooperationspartner vermittelt die HSW.

Einen Überblick über die Verbindlichkeiten zwischen Praxispartnern, Studierenden und Hochschule sehen Sie hier.

Sind die Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben, schließen Sie mit der HSW einen Praxispartnervertrag ab.

Folgende Ordnungen sind für Praxispartner von Bedeutung:

Sie schließen mit dem Studierenden einen Praxisvertrag ab. Folgende Musterverträge können (je nach Studiengang) als Basis dienen:

Die HSW schließt mit den Studierenden einen Studienvertrag ab.

Detaillierte Information erhalten Sie bei den jeweiligen Dekanen der Fachbereiche der HSW:

Prof. Dr. Hans Ludwig Meyer, Dekan Fachbereich Wirtschaft

Prof. Dr. Jörg Schulte, Dekan Fachbereich Technik

Prof. Dr. Michael Städler, Dekan Fachbereich Informatik

Ihre Ansprechpartnerin

Marion LinnemannBei Fragen zum Thema "Praxispartner werden" hilft Ihnen gern

Marion Linnemann

Tel.: +49 (05151) 95 59–10

E-Mail: linnemann@hsw-hameln.de