Studium > Erste Einschreibung
Sie haben sich für ein duales Bachelorstudium an der HSW entschieden und sind auf dem richtigen Weg. Vielleicht haben Sie ja schon das Auswahlverfahren eines Praxispartners gemeistert und sogar einen Praxisvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen. In diesem Fall gratulieren wir Ihnen herzlich! Denn diese Plätze sind sehr begehrt.
Einen Überblick über die Verbindlichkeiten zwischen Praxispartnern, Studierenden und Hochschule sehen Sie hier.
Wie geht es nun für Sie weiter?
Der nächste Schritt ist die Unterzeichnung des Studienvertrags. Dies ist ein Einzelvertrag zwischen Ihnen und der Hochschule, der Ihnen von der HSW zugeschickt wird. Der Studienvertrag basiert auf Ordnungen der Hochschule. Mit der Unterzeichnung des Studienvertrags stimmen Sie all diesen Ordnungen zu.
Folgende Ordnungen sind für Sie als Studierender von Bedeutung:

Ausbildungsförderung (BAföG)
Die Zuständigkeit für Studierende der Hochschule Weserbergland in Bezug auf Angelegenheiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzt (BAföG) liegt bei dem Studententenwerk Hannover. Anträge auf Gewährung von Ausbildungsförderung sind seitens HSW-Studierender an folgende Adresse zu richten:
Studentenwerk Hannover
Abteilung Ausbildungsförderung
Callinstraße 30a
30167 Hannover
Wohnungen
Sie kommen nur für sie Theoriephasen nach Hameln und suchen für diese Zeiträume eine Wohnung oder ein Zimmer in der Rattenfängerstadt? Hier haben wir einige Angebote für Sie zusammengestellt: Wohnungsangebote
Einführungswoche
Ihr duales Studium startet in der Regel am 1. August mit einer Praxisphase. Nachdem Sie einen ersten Eindruck von Ihrem Praxispartner gewonnen haben, lernen Sie die Hochschule und Ihre Kommilitonen im Rahmen einer Einführungswoche kennen. Diese findet in der Regel Ende August statt. Wir freuen uns schon darauf, Sie dann persönlich kennenzulernen!
Bei Fragen rund um den Immatri- kulationsprozess hilft Ihnen gern
Tel.: +49 (05151) 95 59–29
E-Mail: schulz@hsw-hameln.de