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Häufig gestellte Fragen > Unternehmen

Können beteiligte Partnerunternehmen an der HSW auch direkt in der Lehre mitwirken?

Ja! Viele Dozenten der HSW kommen aus der Praxis. Die Hochschule freut sich über engagierte und motivierte Dozenten - bei Interesse einfach bei den jeweiligen Fachbereichsleitern melden!

Was kostet die Ausbildung?

Die Unternehmen zahlen den Studierenden in der Regel eine monatliche Vergütung (in Anlehnung an herkömmliche Ausbildungsvergütung). Daneben fallen Studien- und Prüfungsgebühren an, die von den Unternehmen und Studierenden gemeinsam getragen werden. Die Mitgliedsunternehmen empfehlen folgende Kostenteilung: 1/3 der Studiengebühren zulasten der Studierenden (Verrechnung mit Ausbildungsvergütung) und 2/3 übernimmt das Ausbildungsunternehmen. Die Gebühren betragen (Stand August 2009): Studiengebühren für Mitgliedsunternehmen/Studierende: 440,--EUR (490,-- EUR im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen) je Monat/Student, Kostenbeitrag für Studierende: 110,-- EUR je Semester sowie eine Prüfungsgebühr von 500,00 EUR je Absolvent.

Ist es wirtschaftlich sinnvoll mit der HSW zu kooperieren?

Diese Frage wird von unseren Mitgliedsunternehmen folgendermaßen beantwortet: Eine gute betriebliche Ausbildung kostet Geld: Ausbildungsvergütung, Studiengebühren sowie Personal und Koordinationsaufwand. Ein HSW-Student kann jedoch nach und nach als qualifizierte Nachwuchskraft eingesetzt werden. Er lernt in den 3 Jahren seiner praktischen Ausbildung alle betrieblich relevanten Bereiche kennen. Somit entfallen längerfristig sowohl die Einarbeitungszeit (Kosten für Traineeprogramme) als auch die anfallenden Personalsuchkosten. Bei gut gestalteten Ausbildungsprogrammen überwiegen die Vorteile, sodass eine Kooperation mit der HSW nicht nur mittel- und langfristig eine gute Strategie ist, sondern sich bereits kurzfristig lohnt: Die Mitarbeit in Projekten und betrieblichen Fachabteilungen führt so bereits während des Studiums zu einer Wertschöpfung im Unternehmen.

Werden HSW-Studierende auf die geplante Ausbildungsplatzabgabe angerechnet?

Ja, mehr dazu hier (§11 Abs. 2 Satz 2 BerASichG).

Haben Sie Fragen, die noch nicht beantwortet wurden?

Ihre Frage ist nicht dabei? Dann zögern Sie bitte nicht lange und kontaktieren Sie uns! Rufen Sie uns an (05151 / 9559-0) oder senden Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail an info@hsw-hameln.de