Die HSW unterstützt Sie vor, während und auch nach Ihrem Studium. Für individuelle Fragen gibt es ein vielfältiges Beratungsangebot und unterschiedliche Beratungsthemen: Wir stehen Ihnen bei allgemeinen Fragen zur Studienwahl, Bewerbung oder Anrechnung zur Verfügung, aber auch bei Fragen zur Finanzierung und bei Problemen im Studium.
Unter den Bildungs- und Studienangeboten können Sie sich bereits einen guten Überblick zu den dualen und berufsbegleitenden Studiengängen verschaffen.
Darüber hinaus können Sie im dualen Studium gerne an einem Schnupperstudium teilnehmen. Für eine individuelle Beratung nehmen Sie gern Kontakt zu unseren Bildungsberatern auf oder kommen zu einer unserer zahlreichen Veranstaltungen.

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Onlineberatungsnachmittage
Sie wollen gerne studieren, wissen aber noch nicht genau was? In regelmäßigen Abständen finden an der HSW unverbindliche Onlineberatungsnachmittage für alle Studiengänge statt. Mit Vorabanmeldung beraten wir Sie online zu den dualen Studiengängen und berufsbegleitenden Studiengänge die in Kooperation mit unseren Partnerunternehmen aus ganz Deutschland angeboten werden.
Wann die nächsten Beratungsnachmittage stattfinden, erfahren Sie unter Veranstaltungen.
Schnupperstudium
Sie möchten wissen, wie das duale Studentenleben aussieht? Um echte „Vorlesungsluft“ zu schnuppern, nutzen Sie unser Angebot des Schnupperstudiums und begleiten Sie HSW-Studierende bei ihren Vorlesungen.
Bildungsmessen
Die HSW nimmt über das ganze Jahr verteilt an verschiedenen Bildungsmessen teil. Unter Veranstaltungen können Sie nachsehen, wo Sie uns antreffen. Sie sind herzlich eingeladen, an unserem Messestand vorbeizuschauen.
Persönliche Beratungstermine
Sie wissen schon genau, welchen Studiengang Sie aufnehmen wollen? Dann bieten wir Ihnen auch gerne ein ganz individuelles Beratungsgespräch an. Vereinbaren Sie dazu bitte einen persönlichen Beratungstermin bei unseren Bildungsberatern.
Studieren mit Behinderung
Wie im Leitbild der HSW festgeschrieben, verstehen sich ihre Mitglieder als Partner, die respektvoll miteinander umgehen. Das Prinzip der Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit findet in allen Aufgabenbereichen der HSW Berücksichtigung. Entsprechend dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG vom 14.8.2006) ist es das Ziel der HSW Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Für behinderte und chronisch kranke Studierende sind neben der sächlichen Ausstattung in Form von Behinderten-Toiletten und einem Fahrstuhl auch im Studium Nachteilsausgleichsregelungen vorgesehen, weil sie überproportional viel Zeit für die Organisation ihres Studiums und Alltags aufwenden und darüber hinaus möglicherweise noch Ruhe- und Therapiezeiten einplanen müssen. Ein Nachteilsausgleich muss stets individuell festgelegt werden und soll keine Erleichterung des fachlichen Studiums sein, sondern vergleichbare Ausgangsbedingungen für alle Studierende schaffen. Auch Studierenden in besonderen Lebenssituationen (plötzlicher Tod oder Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen oder Ähnliches) werden nach Möglichkeit unbürokratisch Spielräume zur Gestaltung ihres Studiums eingeräumt.
Die Prüfungsordnung berücksichtigt durch entsprechende Regelungen die besonderen Belange behinderter und chronisch erkrankter Studierender zur Wahrung ihrer Chancengleichheit gemäß § 7 Abs. 3 NHG. Dazu gehören insbesondere die Härtefall-Regelung bezüglich der Anmeldung von Modulen, die Berücksichtigung von Belangen behinderter Studierender beim Prüfungsaufbau und die mögliche Veränderung von Leistungsnachweisen bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes. Außerdem sind in den Zulassungs- und Immatrikulationsordnungen Regelungen zur Zulassung bei Behinderung festgeschrieben.
Um ihre persönliche Situation zu besprechen und individuelle Lösungswege zu erarbeiten, zum Beispiel wie ein Antrag auf Nachteilsausgleich beim Prüfungsausschuss gestellt werden kann, können sich Studierende gerne direkt an unsere Gleichstellungsbeauftragte wenden.