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Qualitätsmanagement
In ihrem Selbstverständnis als lernende Organisation hat die HSW einen hohen Qualitätsanspruch, den sie mit kontinuierlichen Verbesserungen umsetzt. Daran arbeiten alle Beteiligten aktiv mit: Studierende, Lehrende, Praxispartner sowie alle Mitarbeiter der Hochschule.
Von besonderer Bedeutung ist dabei die systematische Erhebung von Daten durch Evaluationen. Diese Daten werden aufbereitet, ausgewertet und dokumentiert. Sie sind die Informationsbasis für Interventionen beziehungsweise Veränderungsmaßnahmen zur Optimierung von Lehre und Studium. Daneben dient die interne Evaluation zur Herstellung von Transparenz über die Qualität der Lehre, zur fachbereichsorientierten Rückmeldung und zum individuellen Feedback für Dozenten.
Das Qualitätsmanagement der HSW legt außerdem einen deutlichen Schwerpunkt auf den Dialog aller Beteiligten indem nicht nur die Kommunikation von Ergebnissen und Maßnahmen stattfindet, sondern auch der Dialog über anzustrebende Qualitätsziele.
Beschäftigungsfähigkeit
Direkt nach dem Studium sind aktuell über 88 Prozent der dualen HSW-Absolventen in einem Beschäftigungsverhältnis oder haben eines in Aussicht. Die restlichen 12 Prozent entschließen sich zu einem weiteren Studium oder zu Auslandsaufenthalten.
Interne Evaluationsergebnisse
Evaluationsberichte
Um die Transparenz im Qualitätsmanagement der Hochschule Weserbergland zu erhöhen, werden Evaluationsberichte erstellt, die das Qualitätssystem der Hochschule darlegen und ermittelte Ergebnisse ausführen.
Externe Evaluationsergebnisse
Evaluation dualer Studienkonzepte an niedersächsischen Hochschulen und Berufsakademien
Die HSW nahm 2016 an einer externen Evaluation der zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) teil, in der eine Bestandsaufnahme der dualen Hochschulen in Niedersachsen durchgeführt wurde. Dabei stand die Theorie-Praxis-Verzahnung im Fokus. Neben der Abstimmung der beiden Lernorte und deren Beiträge zum Kompetenzerwerb wurde auch das theorie- und praxisbasierte Lernen an den unterschiedlichen Lernorten erhoben. Wie im Evaluationsbericht der ZEvA beschrieben, vermitteln duale Studienkonzepte neben den in konventionellen Studiengängen vermittelten Kompetenzen spezielle zusätzliche Kompetenzen, die den besonderen Mehrwert des dualen Studiums ausmachen. Hierzu zählen primär Transferkompetenzen durch die unmittelbare beziehungsweise gesteuerte Anwendung der wissenschaftlichen und methodischen Kenntnisse in der Praxis. Umgekehrt werden in der Berufswelt auftretende Sachverhalte und Probleme in wissenschaftliche Fragestellungen überführt und in der Hochschule bearbeitet. Als ein weiteres wichtiges Evaluationsergebnis wurde festgehalten, dass sämtliche Partnerunternehmen und auch die Studierenden mit dem von ihnen gewählten Modell zufrieden sind (mehr dazu auf Seite 57 im Gesamtbericht der ZEvA).
Ziel der externen Evaluation war die Herausarbeitung individueller Stärken, Herausforderungen und Entwicklungspotenziale der verschiedenen dualen Konzepte. Ein direkter Vergleich zwischen den beteiligten Einrichtungen wurde nicht vorgenommen, weshalb auch kein Ranking oder Benchmarking vorliegt. Dazu ist das Angebotsspektrum an dualen Studienmöglichkeiten und -varianten in Niedersachsen zu unterschiedlich.Externes Evaluationsverfahren "MINT denken"
Aufgrund einer Landtagsentschließung ist die Landesregierung gebeten worden, die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Stärkung der Abschlüsse in den MINT-Fächern (mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch) zu evaluieren. Die zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) hat dazu 2013/14 die niedersächsischen Hochschulen befragt. Parallel wurden auch Daten über die frühkindliche und schulische MINT-Förderung über die Landesschulbehörde erhoben. Im Herbst 2014 fand eine Fachtagung "MINT denken - Strategien für erfolgreiche MINT-Studienabschlüsse in Niedersachsen" statt. Aus den Ergebnissen dieser Tagung und den Evaluationen entstand 2016 der vorliegende MINT-Bildungsbericht. Dieser enthält Leitlinien und Handlungsempfehlungen, die den MINT-Studienerfolg unterstützen sollen (Seite 50-51). Die Maßnahmen der HSW werden im Anhang B dargestellt (Seite 99-103).
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Akkreditierungen
Als staatlich anerkannte Hochschule ist die HSW verpflichtet, jeden neuen Studiengang von speziell dafür eingerichteten Agenturen auf Inhalte und Qualität zu prüfen und akkreditieren zu lassen. Alle an der HSW angebotenen Studienprogramme sind durch die zuständige Agentur, die Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur (ZEvA) Hannover, und seit 2018 durch den Akkreditierungsrat akkreditiert.
Zusätzlich muss die HSW nachweisen, dass sie als Hochschuleinrichtung entsprechend anerkannter wissenschaftlicher Maßstäbe Leistungen in Lehre und Forschung erbringt. Dies geschieht über den Wissenschaftsrat, der die HSW im Jahr der Hochschulgründung 2010 erstmals erfolgreich institutionell akkreditiert und 2015 sowie 2021 reakkreditiert hat. Die Stellungnahmen zu den institutionellen Akkreditierungen sind auch auf der Webseite des Wissenschaftsrats einsehbar.
Im Akkreditierungsbericht 2016 hebt die ZEvA das Qualitätsmanagement der HSW positiv hervor: "Das System zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der HSW wurde bereits in mehreren Verfahren der Programmakkreditierung und in der institutionellen Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat geprüft. Durch die damit verbundene ständige Weiterentwicklung hat es einen hohen Reifegrad erreicht und kann als vorbildlich bezeichnet werden."
Institutionelle Akkreditierung: Der Wissenschaftsrat
Der Wissenschaftsrat ist Deutschlands bedeutendstes wissenschaftspolitisches Beratungsgremium. Er berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in allen Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Wissenschaft, der Forschung und des Hochschulbereichs. Seit Januar 2001 führt der Wissenschaftsrat die Akkreditierung von nichtstaatlichen Hochschulen als Institutionen durch. Dabei handelt es sich um ein Verfahren der Qualitätssicherung. Eine Akkreditierung bestätigt, dass die Hochschule in der Lage ist, Leistungen in Lehre und Forschung zu erbringen, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen. Der Wissenschaftsrat hat der HSW am 24. April 2021 die erneute Akkreditierung für weitere fünf Jahre ausgesprochen.
Programmakkreditierung: Der Akkreditierungsrat
Durch Beschlüsse der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Kultusministerkonferenz (KMK) wurde 1998 die Akkreditierung für neue Studiengänge eingeführt, insbesondere für neue Bachelor- und Masterstudiengänge. Das Ziel der Programmakkreditierung ist es, die Qualität der Bachelor- und Masterstudiengänge zu sichern, Transparenz über das differenzierte Studienangebot der Hochschulen herzustellen und nationale sowie internationale Anerkennung der Abschlüsse zu gewährleisten. Auf Grund des Staatsvertrages über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen und der Musterrechtsverordnung der Kultusministerkonferenz gibt es seit 2017 ein mehrstufiges Verfahren, das auf dem Prinzip des Peer Review beruht. Näheres wurde in der niedersächsischen Verordnung zur Regelung des Näheren der Studienakkreditierung (NDS.StudAkkVO) auf Länderebene umgesetzt.
Die Hochschule beauftragt in Absprache mit dem Ministerium eine vom Akkreditierungsrat zugelassene Agentur mit der Durchführung eines Begutachtungsverfahrens. Die Agentur setzt nach einem vorgegebenen Verfahren eine Gutachtergruppe ein, deren Zusammensetzung sowohl die fachlich-inhaltliche Ausrichtung als auch das spezifische Profil des Studiengangs widerspiegelt. Die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer haben die Mehrheit der Stimmen.
Die Erfüllung der formalen Kriterien aus Teil 2 der Musterrechtsverordnung wird von der Agentur bewertet. Die Agentur dokumentiert das Ergebnis in einem Prüfbericht, der den Gutachterinnen und Gutachtern zur Verfügung gestellt wird.
Die fachlich-inhaltliche Begutachtung des Studiengangs durch die Gutachtergruppe erfolgt auf Grundlage der in Teil 3 der Musterrechtsverordnung niedergelegten Kriterien und umfasst neben der Analyse der Antragsunterlagen in der Regel eine Begehung der Hochschule. Im Rahmen dieser Begehung führt die Gutachtergruppe Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschule. Im Anschluss fertigen die Gutachterinnen und Gutachter ein Gutachten mit einer Beschlussempfehlung für die Akkreditierung des Studiengangs an.
Der Akkreditierungsrat entscheidet auf Antrag der Hochschule über die Akkreditierung des Studiengangs. Grundlage für die Entscheidung über die formalen Kriterien ist der Prüfbericht der Agentur, Grundlage für die Entscheidung über die fachlich-inhaltlichen Kriterien das Gutachten der Gutachtergruppe.
Beabsichtigt der Akkreditierungsrat, in erheblichem Umfang von der Empfehlung der Gutachterinnen und Gutachter abzuweichen, erhält die Hochschule vor der Entscheidung des Akkreditierungsrates Gelegenheit zur Stellungnahme.
Im Falle einer positiven Akkreditierungsentscheidung trägt der Studiengang das Qualitätssiegel der Stiftung. Nach Abschluss des Verfahrens veröffentlicht der Akkreditierungsrat seine Entscheidung und das Gutachten einschließlich der Namen der Gutachterinnen und Gutachter auf seiner Internetseite. Die Akkreditierung erfolgt befristet für einen Zeitraum von acht Jahren.
Als Agentur wurde bei der Hochschule Weserbergland in den letzten Jahren die Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) eingesetzt.