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Partnerunternehmen

Partnerunternehmen werden

Auch Sie möchten die Vorteile des dualen Studiums für Ihr Unternehmen nutzen und von den vielfältigen Kooperationsmöglichkeiten profitieren? Das freut uns und wir heißen Sie als zukünftiges Partnerunternehmen an der HSW herzlich willkommen. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen übersichtlich zusammengefasst - zum dualen Studienkonzept an der HSW, zum Anerkennungsprozess als sogenannter Praxispartner und zu den Studiengebühren.

  • Studienkonzept

    In den dreijährigen dualen Bachelorstudiengängen werden Studierende zu wissenschafts- und praxisorientierten Betriebswirten, Wirtschaftsinformatikern und Wirtschaftsingenieuren ausgebildet. Hierbei wechseln sich Theoriephasen an der HSW (acht bis zwölf Wochen) und Praxisphasen im Unternehmen (acht bis 15 Wochen) miteinander ab.

    Die HSW bietet folgende duale Bachelorstudiengänge an:

    Die HSW ist institutionell durch den Wissenschaftsrat akkreditiert. Alle Studienprogramme der Hochschule sind durch die Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) akkreditiert.

    Aufbau des Studiums

    Die dualen Studiengänge dauern drei Jahre. Die Praxis- und Theoriephasen wechseln sich in regelmäßigen Abständen miteinander ab. Auf eine Theoriephase an der HSW folgt jeweils eine Praxisphase im Unternehmen. Das Studium ist in Lehreinheiten unterteilt, sogenannte Module. Wenn Studierende die unterschiedlichen Module erfolgreich mit einer Prüfungsleistung abchließen, erhalten sie dafür ECTS-Punkte. Am Ende des Studiums steht die schriftliche Bachelorarbeit mit anschließendem Kolloquium, einer mündlichen Vorstellung der Arbeit.

    Konzept der Praxisintegration

    Um ein praxisorientiertes und zugleich wissenschaftliches Studium zu gewährleisten, werden an der HSW Lehrbeauftragte von Universitäten, anderen Fachhochschulen und aus der Praxis eingesetzt. Das Konzept der Praxisintegration der HSW beinhaltet, dass die Partnerunternehen bei der Erarbeitung der Studienziele und -inhalte gleichberechtigt mitwirken.

    Praxisvertrag

    Der zwischen Unternehmen und Studierenden abzuschließende Praxisvertrag ist inhaltlich an herkömmliche Berufsausbildungsverträge angelehnt. Das so entstandene Vertragsverhältnis unterliegt jedoch nicht dem Berufsbildungsgesetz. Der/die Studierende erhält vom Unternehmen eine Vergütung, deren Höhe meist der in der jeweiligen Branche üblichen Ausbildungsvergütung entspricht.

    Qualifikationen

    Der Bachelorabschluss ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Das Studium an der HSW ist konsequent auf die Entwicklung der je nach Studiengang relevanten beruflichen Kompetenzen ausgerichtet. Die Absolventen der HSW zeichnen sich besonders aus durch:

    • grundständige Handlungskompetenz

    • breite Fach- und Methodenkompetenz

    • Kommunikationsstärke

    • Kooperationsfähigkeit

    • Beherrschung von Lern- und Arbeitstechniken

    • Entscheidungs- und Gestaltungsfähigkeit

    • Flexibilität

  • Anerkennung als Praxispartner

    Alle Unternehmen, die erstmalig einen Studienplatz besetzen möchten, müssen zuvor von der Hochschule als Partnerunternehmen anerkannt werden. Hierfür stellt das Unternehmen einen Antrag auf Anerkennung als Praxispartner. Die HSW prüft, ob Ihr Unternehmen personell und sachlich geeignet ist, die Inhalte der betrieblichen Ausbildung zu vermitteln.

    Dies bezieht sich auf:

    • die fachliche Eignung des Ausbildungspersonals

    • die Art und Einrichtung der Betriebe

    Sollte Ihr Unternehmen nicht dafür ausgelegt sein, einzelne Anteile der betrieblichen Ausbildung selbst durchzuführen, besteht prinzipiell die Möglichkeit, Ihre Studierenden für diese Zeit in einem anderen Partnerunternehmen auszubilden. Gerne vermitteln wir Praktika in qualifizierte Fachbetriebe. Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt und Ihre Anerkennung zum Praxispartner sowie die Unterzeichnung des Praxispartnervertrags kann erfolgen.

    Sie schließen außerdem mit der/dem Studierenden einen Praxisvertrag ab. Auch die HSW schließt mit den Studierenden einen Studienvertrag ab.

    Nach Überprüfung der Eignung werden die neuen Partnerunternehmen in dieser Übersicht aufgenommen, wo sich duale Studienplatzanwärter über freie Studienplätze informieren können.

     

     

  • Studiengebühren

    Die Unternehmen zahlen den Studierenden eine monatliche Vergütung. Daneben fallen Studien- und Prüfungsgebühren an, die von den Unternehmen und Studierenden gemeinsam getragen werden.

    Mitgliedschaft im Trägerverein Hochschule Weserbergland e. V.

    Für die optionale Mitgliedschaft im Trägerverein Hochschule Weserbergland e. V. fällt ein monatlicher Mitgliedsbeitrag von 75 Euro an. Darüber hinaus erhebt die HSW Studiengebühren für die dualen Studiengänge Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsingenieurwesen.

    Folgende Studiengebühren gelten ab dem 01.08.2023:

    Studiengebühren pro Studierende*n für Mitgliedsunternehmen
    • 570 Euro pro Monat

    Studiengebühren pro Studierende*n für Nicht-Mitgliedsunternehmen
    •  696 Euro pro Monat

    Eine jährliche Anpassung ist vorgesehen. 

    Zusätzliche Gebühren
    • Immatrikulationsgebühr je Semester: 110 Euro

    • Prüfungsgebühr Bachelor-Arbeit und Kolloquium: 500 Euro

    • Ggf. Auswahlverfahren/Eignungstest an der HSW: 100 Euro

    Empfehlungen zur Vergütung Ihrer Studierenden

    Die Partnerunternehmen der HSW handhaben die Vergütung der dualen Studierenden unterschiedlich. Dabei spielen Branche und Unternehmensgröße grundsätzlich eine wesentliche Rolle. Einige Unternehmen orientieren sich am Vergütungsmodell der IHK-Ausbildungen.

    Weitere Vertragsbestandteile können die Bezuschussung oder Übernahme folgender Leistungen sein:

    • Fahrtkosten

    • Parkgebühren

    • Mietzuschuss

    • Technische Ausstattung (Laptop)


    Informationen zum Mindestlohn im Praktikum
    Sind die Praxisphasen Pflichtpraktika oder ist der Mindestlohn zu zahlen? Sind Zeiten der betrieblichen Praxis ohne Berufsausbildungsvertrag mit Mindestlohn zu vergüten?

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert: Für Praxisphasen in dualen Studiengängen gilt das MiLoG nach § 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 MiLoG nicht (vgl. BTDrs. 18/2010 [neu], S. 25)
    http://www.gesetze-im-internet.de/milog/__22.html

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